Jetzt Anfragen!

Adresse

Eissele Heizungsanlagen GmbH
Kelterstraße 35
71384 Weinstadt-Strümpfelbach


Kontakt

+49 7151 20 95 41–0
info@eissele-heizungsanlagen.de

Kontakt & Anfrage

Öffne Schnellkontakt +49 7151 20 95 41–0

Öffne Schnellkontakt info@eissele-heizungsanlagen.de

Öffne Schnellkontakt Kelterstraße 35
71384 Weinstadt-Strümpfelbach

eissele heizungsanlagen waermepumpen header 02

Heizungsförderung 2026: Die neuen Regeln für Ihre Wärmepumpe 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde neu aufgestellt. Seit dem 21. Juli 2026 gelten geänderte Bedingungen – mit weiterhin bis zu 80 % Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe oder umweltfreundliches Heizsystem.

Neue Förderbedingungen seit dem 21. Juli 2026

Wer seine alte Heizung modernisieren und auf eine effizientere, klimafreundliche Wärmelösung umsteigen möchte, kann weiterhin von staatlichen Zuschüssen profitieren.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten jedoch angepasste Förderbedingungen. Neben einer Grundförderung von 30 % können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer – abhängig von der bisherigen Heizung, dem Zeitpunkt des Austauschs und dem Haushaltsjahreseinkommen – zusätzliche Boni erhalten. In bestimmten Fällen sind damit Zuschüsse von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich. 

Gleichzeitig werden einzelne Förderbestandteile künftig schrittweise abgesenkt. Wer eine Heizungsmodernisierung plant, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Förderung aktuell möglich ist und welche technische Lösung zum eigenen Gebäude passt.

Eissele Heizungsanlagen begleitet Sie von der persönlichen Beratung über die Planung und Installation bis zum langfristigen Service.

Beratungstermin vereinbaren

eissele heizungsanlagen kundenservice team

Das Wichtigste zur Heizungsförderung auf einen Blick

Das bleibt

  • 30 % Grundförderung für den Tausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage wie die Wärmepumpe – aktuell unverändert
  • Bis zu 70 % maximale Förderquote pro Wohneinheit, für Haushalte mit geringerem Einkommen bis zu 80 %
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus für alle, die ihre fossile Heizung zügig ersetzen

Das ändert sich

  • Klimageschwindigkeitsbonus: jetzt 16 %, ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte sinkend
  • Einkommensbonus: neu gestaffelt in 40 %, 30 % oder 10 % – mit Familienregelung (einmalig 10.000 € Einkommensabzug bei mindestens einem minderjährigen Kind)
  • Förderhöchstbetrag: 28.000 € für die erste Wohneinheit – ab Februar 2027 halbjährlich um 750 € sinkend
  • Ab dem 1. Quartal 2027: Grundförderung sinkt für alle Wärmepumpen auf 15 %. Gleichzeitig wird ein 15 % Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus EU-Fertigung eingeführt.

Das entfällt

  •  X Der Effizienzbonus – seit dem 21. Juli 2026 gestrichen
  •  X Der Emissionsminderungszuschlag für bestimmte Biomasseheizungen

 

So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen

Die Förderbausteine im Detail

Ihre Förderung ist ein Baukasten: eine Grundförderung, mehrere Boni – und zwei Deckel, die das Ganze begrenzen. Wir gehen die Bausteine der Reihe nach durch.

Wenn Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine förderfähige Wärmepumpe tauschen, bildet die Grundförderung von 30 % die Basis Ihres Zuschusses. Daran hat sich zunächst nichts geändert.

Wichtig für Ihre Planung: Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 %. Gleichzeitig startet der neue Wertschöpfungsbonus – wer dann auf eine in der EU gefertigte Anlage setzt, kommt weiterhin auf 30 %.

Ab dem 1. Quartal 2027 honoriert die Förderung, wo Ihre Wärmepumpe gebaut wurde: Anlagen aus EU-Fertigung erhalten zusätzlich zu den dann 15 % Grundförderung einen Wertschöpfungsbonus von 15 % – in Summe also weiterhin 30 %. Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, bleibt es bei 15 %.

Gut zu wissen: Wir planen Ihre Anlage von Anfang an so, dass Sie sich auch ab 2027 die vollen 30 % sichern können – und beraten Sie herstellerunabhängig zu Wärmepumpen europäischer Fertigung, die technisch wie fördertechnisch zu Ihrem Zuhause passen.

Wer seine alte fossile Heizung zügig ersetzt, wird zusätzlich belohnt: Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er – und danach halbjährlich zu jedem 1. Februar und 1. August um weitere 4 Prozentpunkte. Kurz gesagt: Je früher Sie wechseln, desto mehr Bonus nehmen Sie mit.

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen einen gestaffelten Einkommensbonus:

  • 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 €
  • 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 €
  • 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 €

Familien profitieren zusätzlich: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden für die Berechnung des Bonus einmalig 10.000 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – so rutschen viele Familien in eine bessere Bonusstufe.

 

Der Zuschuss wird nicht auf beliebig hohe Kosten gewährt, sondern auf gedeckelte förderfähige Ausgaben pro Wohngebäude:

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit
  • je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • je 8.000 € für jede weitere Wohneinheit

Auch hier tickt die Uhr: Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 €.

 

Grundförderung und Boni lassen sich kombinieren – bis zu einer Obergrenze:

Standardmäßig sind maximal 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit möglich. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € steigt die Grenze auf bis zu 80 %. Durch den Familienabzug gilt das für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind faktisch bis zu einem Einkommen von 40.000 €.

Wenn Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine förderfähige Wärmepumpe tauschen, bildet die Grundförderung von 30 % die Basis Ihres Zuschusses. Daran hat sich zunächst nichts geändert.

Wichtig für Ihre Planung: Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 %. Gleichzeitig startet der neue Wertschöpfungsbonus – wer dann auf eine in der EU gefertigte Anlage setzt, kommt weiterhin auf 30 %.

Ab dem 1. Quartal 2027 honoriert die Förderung, wo Ihre Wärmepumpe gebaut wurde: Anlagen aus EU-Fertigung erhalten zusätzlich zu den dann 15 % Grundförderung einen Wertschöpfungsbonus von 15 % – in Summe also weiterhin 30 %. Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, bleibt es bei 15 %.

Gut zu wissen: Wir planen Ihre Anlage von Anfang an so, dass Sie sich auch ab 2027 die vollen 30 % sichern können – und beraten Sie herstellerunabhängig zu Wärmepumpen europäischer Fertigung, die technisch wie fördertechnisch zu Ihrem Zuhause passen.

Wer seine alte fossile Heizung zügig ersetzt, wird zusätzlich belohnt: Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er – und danach halbjährlich zu jedem 1. Februar und 1. August um weitere 4 Prozentpunkte. Kurz gesagt: Je früher Sie wechseln, desto mehr Bonus nehmen Sie mit.

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen einen gestaffelten Einkommensbonus:

  • 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 €
  • 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 €
  • 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 €

Familien profitieren zusätzlich: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden für die Berechnung des Bonus einmalig 10.000 € vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – so rutschen viele Familien in eine bessere Bonusstufe.

 

Der Zuschuss wird nicht auf beliebig hohe Kosten gewährt, sondern auf gedeckelte förderfähige Ausgaben pro Wohngebäude:

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit
  • je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • je 8.000 € für jede weitere Wohneinheit

Auch hier tickt die Uhr: Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 €.

 

Grundförderung und Boni lassen sich kombinieren – bis zu einer Obergrenze:

Standardmäßig sind maximal 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit möglich. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € steigt die Grenze auf bis zu 80 %. Durch den Familienabzug gilt das für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind faktisch bis zu einem Einkommen von 40.000 €.

Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Förderzuschuss ausfallen könnte?

eissele wellen hintergrund

Ein Rechenbeispiel aus dem Remstal

Was heißt das in Euro?

Zahlen sagen mehr als Paragrafen. Nehmen wir ein typisches Einfamilienhaus im Remstal: eine Wohneinheit, die alte Gasheizung soll einer Luft-Wasser-Wärmepumpe weichen. Angerechnet werden förderfähige Kosten bis zum Höchstbetrag von 28.000 €.

Szenario

Zusammensetzung

Fördersatz

Zuschuss (1. WE)

Ohne Bonus

30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus

46 %

12.880 €

Mit Bonus (bis 40.000 €)

30 % + 16 % + 30 % Einkommensbonus
= 76 %, gedeckelt auf 70 %

70 %

19.600 €

Familie mit geringerem Einkommen

30 % + 16 % + 40 % Einkommensbonus
= 86 %, gedeckelt auf 80 %

80 %

22.400 €

Beispielrechnung auf Basis der seit dem 21. Juli 2026 geltenden Konditionen (Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, Höchstbetrag 28.000 €); ab dem 1. Februar 2027 sinken beide Werte schrittweise. Alle Angaben unverbindlich – die tatsächliche Förderhöhe hängt von Ihrer individuellen Situation und der Erfüllung aller Fördervoraussetzungen ab.

Ihr Zuhause ist kein Haus von der Stange? Umso besser – wir rechnen Ihren konkreten Fall durch.

Persönliche Beispielrechnung anfragen

 

Es kommt auf's Timing an

Drei gute Gründe, nicht zu lange zu warten

Die aktuelle Förderkulisse ist die beste, die es auf absehbare Zeit geben wird – denn zwei zentrale Stellschrauben werden ab 2027 planmäßig zurückgedreht.

Der Klimageschwindigkeitsbonus schrumpft.

Aktuell 16 %, ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich 4 Prozentpunkte weniger. Wer früh wechselt, sichert sich den vollen Bonus.

Der Förderhöchstbetrag sinkt.

Ab Februar 2027 werden für die erste Wohneinheit alle sechs Monate 750 € weniger angerechnet. Frühe Planung heißt: mehr anrechenbare Kosten.

Gute Planung braucht Vorlauf.

Vor-Ort-Termin, Wärmepumpen-Auslegung, Angebot, Förderantrag: Bis alles steht, vergehen ein paar Wochen. Wer jetzt startet, heizt im Winter bereits mit der neuen Anlage.

„Ich rechne Ihnen schwarz auf weiß aus, was für Ihr Zuhause drin ist – und begleite Sie bis zur bewilligten Förderung.“  

– Steven Schmölz

Förderrichtlinien liest niemand zum Vergnügen – bei uns müssen Sie das auch nicht. Steven Schmölz ist Ihr Ansprechpartner rund um die Heizungsförderung bei Eissele Heizungsanlagen.

Er prüft, welche Boni für Sie infrage kommen, rechnet Ihr Förderpotenzial durch und behält Fristen wie Unterlagen im Blick. Kurze Wege, klare Antworten – ohne Behördendeutsch.

 

Kontakt: 

Oder direkt Termin vereinbaren

 

 

Bild nicht gefunden

Die Heizungsförderung ist nur ein Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Auch sogenannte Umfeldmaßnahmen und größere Sanierungen werden unterstützt – und lassen sich mit dem Heizungstausch kombinieren, solange dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert wird. Unsere Grafik liefert die wichtigsten Bausteine im Überblick.

Und noch ein Tipp aus der Praxis: Zusätzlich zu den Bundesprogrammen gibt es je nach Wohnort weitere Zuschüsse von Bundesland, Kommune oder Energieversorger. Ob es für Ihre Adresse ein Extra obendrauf gibt, prüfen wir in der Beratung gleich mit.

Sanierungs- und Förderfahrplan anfragen

eissele heizungsanlagen oelheizung beratung eissele heizungsanlagen team heizraum installation

In sechs Schritten zur geförderten Wärmepumpe

So begleiten wir Sie

Neue Förderbedingungen klingen nach viel Papierkram, müssen sich aber nicht so anfühlen. Wenn Technik und Förderwissen aus einer Hand kommen, wird aus dem Regelwerk ein klarer Fahrplan. Genau so arbeiten wir bei Eissele: mit Beratung, Planung, Einbau und Service von Menschen, die Ihre Region und ihre Häuser kennen.

Kurz gesagt: Sie kümmern sich um Ihr Zuhause, wir uns um Förderung, Technik und Termine – alles aus einer Hand, alles aus dem Remstal.

Jetzt Projekt starten

eissele icon standort

Vor-Ort-Check im Remstal

Wir prüfen Gebäude und Heizung bei Ihnen vor Ort – und sagen ehrlich, was zu Ihrem Zuhause passt.

eissele heizungsanlagen icon vwl zuschuss sparen

Förder-Klartext vom Experten

Steven Schmölz, unser Förderexperte prüft, welche Boni für Sie drin sind – verständlich und transparent.

eissele icon individuelle beratung planung

Planung nach Maß

Wir legen Ihre Wärmepumpe exakt auf Gebäude, Wärmebedarf und Fördervoraussetzungen aus.

eissele icon langfristige partnerschaft

Klares Angebot, kompletter Antrag

Sie bekommen ein klar kalkuliertes Angebot. Den Förderantrag übernehmen wir auf Wunsch komplett für Sie.

eissele icon kundenzufriedenheit

Einbau mit Herz & Hand

Wir bauen die Altanlage aus, installieren fachgerecht und erklären Ihnen zum Schluss die Bedienung.

eissele icon individuelle wartungskonzepte

Wartung & schneller Service

Eine regelmäßige Wartung hält Ihre Anlage effizient und im Fall der Fälle ist unser Kundendienst schnell bei Ihnen.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Die neuen Regeln gelten für alle Anträge seit dem 21. Juli 2026. Wichtig für alle, die schon mitten im Prozess stecken: Bestätigungen zum Antrag (BzA), die vor dem 21. Juli 2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Standardmäßig bis zu 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringerem Einkommen können bis zu 80 % erreichen – bei der ersten Wohneinheit entspricht das aktuell einem Zuschuss von bis zu 22.400 €.

Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Anlagen aus EU-Fertigung erhalten dann zusätzlich 15 % Wertschöpfungsbonus – zusammen also weiterhin 30 %. Wir beraten Sie herstellerunabhängig und achten bei der Anlagenauswahl darauf, dass Sie sich diesen Vorteil sichern können.

Ja. Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ergeben zusammen aktuell 46 % – bei der ersten Wohneinheit bis zu 12.880 € Zuschuss. Dazu kommen dauerhaft sinkende Heizkosten durch die effiziente Technik.

Nach aktuellem Stand erfolgen die Auszahlungen für Anträge mit Einkommensbonus voraussichtlich ab Januar 2027. Antrag und Einbau können also früher laufen – nur der Zuschussanteil mit Einkommensbonus fließt etwas später. Wir behalten das bei Ihrer Planung im Blick.

Gerade dort: Die Heizungsförderung richtet sich an bestehende Gebäude, in denen eine alte Heizung ersetzt wird. Ob und wie eine Wärmepumpe in Ihrem Altbau wirtschaftlich arbeitet, prüfen wir bei einem Vor-Ort-Termin – oft ist mehr möglich, als man denkt.

Ja – wir übernehmen auf Wunsch Antrag und Einreichung für Sie und koordinieren, wo nötig, die Abstimmung mit Energie-Effizienz-Expertinnen und -Experten. So kommt Ihr Antrag vollständig und rechtzeitig ans Ziel.

Ja, wir sind für Sie unterwegs in Weinstadt, Waiblingen, Remshalden, Kernen im Remstal, Aichwald und Umgebung. Kurze Wege gehören für uns zum Service dazu.

Die neuen Regeln gelten für alle Anträge seit dem 21. Juli 2026. Wichtig für alle, die schon mitten im Prozess stecken: Bestätigungen zum Antrag (BzA), die vor dem 21. Juli 2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Standardmäßig bis zu 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringerem Einkommen können bis zu 80 % erreichen – bei der ersten Wohneinheit entspricht das aktuell einem Zuschuss von bis zu 22.400 €.

Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Anlagen aus EU-Fertigung erhalten dann zusätzlich 15 % Wertschöpfungsbonus – zusammen also weiterhin 30 %. Wir beraten Sie herstellerunabhängig und achten bei der Anlagenauswahl darauf, dass Sie sich diesen Vorteil sichern können.

Ja. Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ergeben zusammen aktuell 46 % – bei der ersten Wohneinheit bis zu 12.880 € Zuschuss. Dazu kommen dauerhaft sinkende Heizkosten durch die effiziente Technik.

Nach aktuellem Stand erfolgen die Auszahlungen für Anträge mit Einkommensbonus voraussichtlich ab Januar 2027. Antrag und Einbau können also früher laufen – nur der Zuschussanteil mit Einkommensbonus fließt etwas später. Wir behalten das bei Ihrer Planung im Blick.

Gerade dort: Die Heizungsförderung richtet sich an bestehende Gebäude, in denen eine alte Heizung ersetzt wird. Ob und wie eine Wärmepumpe in Ihrem Altbau wirtschaftlich arbeitet, prüfen wir bei einem Vor-Ort-Termin – oft ist mehr möglich, als man denkt.

Ja – wir übernehmen auf Wunsch Antrag und Einreichung für Sie und koordinieren, wo nötig, die Abstimmung mit Energie-Effizienz-Expertinnen und -Experten. So kommt Ihr Antrag vollständig und rechtzeitig ans Ziel.

Ja, wir sind für Sie unterwegs in Weinstadt, Waiblingen, Remshalden, Kernen im Remstal, Aichwald und Umgebung. Kurze Wege gehören für uns zum Service dazu.

waermepumpentag
Bereit für Wärme mit Weitblick?

Die Förderlandschaft hat sich verändert – die Chance, jetzt klug umzusteigen, ist geblieben. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was in Ihrem Zuhause steckt:

  • ehrliche Förderberatung mit konkreten Zahlen
  • eine Wärmepumpe, die zu Ihrem Gebäude passt – geplant, installiert und gewartet aus einer Hand
  • ein persönlicher Ansprechpartner für alle Förderfragen
  • ein Familienbetrieb, der seit 1949 im Remstal zuhause ist

Wir freuen uns auf Ihr Projekt – in Weinstadt, Waiblingen, Remshalden, Kernen im Remstal, Aichwald und Umgebung.

Beratung anfragen Förderberater anrufen

Alle Informationen auf dieser Seite geben den Stand von August 2026 wieder und stehen unter dem Vorbehalt der jeweils gültigen Förderrichtlinien von KfW und BAFA. Ein Anspruch auf Förderung besteht nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen im Einzelfall; verbindliche Auskünfte erteilt die jeweilige Bewilligungsstelle.

 

eissele heizungsanlagen beratung mit kunden